Klassenfahrten

Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und Schüleraustausch (im weiteren Schulfahrten genannt) ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie ermöglichen unmittelbare Anschauung, dienen der Begegnung mit Heimat, Natur und Umwelt, mit fremden Landschaften und anderen Menschen; sie fördern das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten; sie vertiefen das Verständnis für Geschichte und Kultur und vermitteln Einblicke in Berufs- und Arbeitswelt.

Schulfahrten sollen nicht als »Urlaub von der Schule« aufgefasst werden, im Gegenteil soll auch auf einer Schulfahrt der Bildungsauftrag der Schule - mit anderen Mitteln - erfüllt werden. Neben einer intensiven Vor- und Nachbereitung der Schulfahrt gehört dazu ein strukturiertes Programm, das in einem ausgewogenen Verhältnis zur Freizeit steht.

Schulfahrten - ausgenommen Austauschfahrten - umfassen in der Regel einen Zeitraum von fünf bis sechs Tagen, wobei das Wochenende ausgespart bleiben soll. Ausnahmen von dieser Regelung kann es nur in ganz besonderen Fällen geben, die auch entsprechend differenziert und einsichtig pädagogisch zu begründen sind. Skifreizeiten sollten ebenfalls fünf Schultage nicht überschreiten, jedoch können Wochenenden und Feiertage zur Verlängerung herangezogen werden.

Der Schüleraustausch mit ausländischen Schülern sollte mindestens sechs und maximal 14 Tage dauern.

Studienfahrten können erst ab Klassenstufe 9 durchgeführt werden. Sie sollten innerhalb Deutschlands grundsätzlich einschließlich Hin- und Rückreise nicht länger als acht Tage, in das Ausland nicht länger als zehn Tage dauern.

Es ist anzustreben, Schulfahrten einer Jahrgangsstufe im jeweiligen Schuljahr zeitlich zu parallelisieren, damit der Unterricht der in der Schule verbleibenden Schüler möglichst wenig und nur in einem eng begrenzten Zeitraum beeinträchtigt wird.

Ob ein Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt, entscheiden allein die erziehungsberechtigten Eltern. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Das Votum der Klassenelternversammlung bindet und verpflichtet die Eltern in ihrer individuellen Entscheidung nicht.

Die Kosten für diese Fahrten sind so niedrig wie möglich zu halten. Sie müssen auch für wirtschaftlich schwache Familien und für Familien mit mehreren Kindern tragbar sein. Der SEB hat deshalb Empfehlungen zur Kostenobergrenze der Schulfahrten ausgesprochen (s. Übersicht).

Übersicht über Schulfahrten

Klassenstufe

Art der Fahrten

Empfehlungen

Durchschnittliche Dauer

Durchschnittliche Kosten in EUR

5+6

Schullandheim

ca. 5. Wochen nach Schulbeginn

5 Tage

100.-

7+8

bilinguale Klassen: Schüleraustausch

falls 7. Klasse neu zusammen-gesetzt wurde, sollte der Austausch erst in der 8. Klasse erfolgen

10 Tage

250.-

7+8

Übrige Klassen: Klassenfahrt

~

6 Tage
Skifreizeit:
10 Tage

160.-
180.-

9+10

Schüleraustausch mit England bzw. Frankreich

Falls der Austausch mit England nicht zustande kommt, sollte eine Studienfahrt nach Großbritannien stattfinden

10 Tage

Frankreich: 180.-

England: 280.-

11-13

Studienfahrt; Projektfahrt

~

7 Tage

300.-

Wichtig: 3-tägige Schullandheimaufenthalte können zusätzlich genehmigt werden

Diesen o.a. Empfehlungen liegen keine Ansprüche auf Durchführung zugrunde.

Die Durchführung der Klassen- und Schulfahrten ist geregelt in:

- Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 12. Dezember 1990 944A - Tgb.Nr. 1001)

- Richtlinien für Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 27. April 1993 925A - 50 132)

- Richtlinien für den Schwimmunterricht sowie Schwimmen und Baden bei Schulveranstaltungen (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 15. Dezember 1987 946A - 51 710/30)

- Richtlinien für Aufsicht in Schulen (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 19. August 1982 945A Tgb-Nr. 446; zuletzt geändert am 8. Juli 1992)